Gehalt

Ein unverheirateter Zollanwärter im Alter von 18 Jahren hat im Jahr 1975 einen Unterhaltszuschuss in Höhe von monatlich 718 DM (umgerechnet rund 367 Euro) erhalten.

Nach bestandener Laufbahnprüfung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf betrug das Grundgehalt eines unverheirateten Zollassistenten z. A. (zur Anstellung) 897,26 DM (umgerechnet rund 459 €). Zusätzlich zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 5 wurde ein Ortszuschlag in Höhe von 394,16 DM und eine Polizeizulage in Höhe von anfangs 60 DM (später 120 DM) gewährt. Von vorstehenden Beträgen wurden Lohnsteuer sowie ggf. Kirchensteuer abgeführt. Weiterhin wurden Beiträge für die Zollkleiderkammer (für die Beschaffung der Dienstkleidung) einbehalten.

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