Zollkommissariat

Zollkommissariat (ZKom) Helmstedt

Das ZKom Helmstedt (bis 1977 ZKom Helmstedt-Ost) war eine Dienststelle des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig-Ost. Es hatte seinen Dienstsitz in einem heute als Wohnhaus genutztem Gebäude in der Straße „Alter Schwanefelder Weg“ in Helmstedt, der Kreisstadt des Landkreises Helmstedt in Niedersachsen.

In dem dortigen Dienstgebäude waren Büros für

- das Funktionspersonal (Zollkommissar (ZKom), Ständiger Vertreter des Zollkommissars (VZKom), Beamte zur besonderen Verwendung (BzbV) und Hundelehrwart),

- das Geschäftszimmer und

- die Sprechfunkzentrale.

Im Untergeschoss des Dienstgebäudes befanden sich die Diensträume für

- die Grenzaufsichtsstellen Helmstedt I, II und III sowie

- die Grenzaufsichtsstellen S Helmstedt I und II (S-Trupp).

Zudem waren in dem Dienstgebäude zeitweise wenige Wohnräume für die vorübergehende Unterbringung von Bediensteten des Zollkommissariats vorhanden.

Die Fahrzeuge der Funktionsbeamten und die den Grenzaufsichtsstellen zugewiesenen Dienstkraftfahrzeuge konnten in auf dem Hof des Zollkommissariats vorhandenen Garagen geparkt werden.

Zum Foto: Eingang zu den Diensträumen des Funktionspersonals, des Geschäftszimmers und der Sprechfunkzentrale.

Ergänzend zum HZA Braunschweig

Zum HZA Braunschweig-Ost gehörten in den 1970er Jahren außerdem die ZKom Wahrstedt, Schöningen (aufgelöst in 1972), Hornburg und Bad Harzburg.

Das HZA Braunschweig-Ost wurde, wie auch das HZA Braunschweig-Mitte, Ende der 1970er Jahre aufgelöst. Aufgaben dieser Dienststellen wurden von dem zum 1. Februar 1979 eingerichteten HZA Braunschweig wahrgenommen. Neben dem ZKom Helmstedt war dem HZA Braunschweig ab diesem Zeitpunkt nur noch das ZKom Hornburg nachgeordnet. Im Rahmen der Umstrukturierung wurde das ZKom Wahrstedt organisatorisch an das HZA Uelzen, das ZKom Bad Harzburg an das HZA Göttingen angebunden.

Anfang der 1950er Jahre gehörten zum HZA Braunschweig-Ost die Zollgrenzkommissariate (ZGKom) Velpke, Helmstedt, Schöningen, Winnigstedt, Schladen und Bad Harzburg.

Örtliche Zuständigkeit

Der vom ZKom Helmstedt zu überwachende Teil der innerdeutschen Grenze erstreckte sich von der nördlich von Helmstedt gelegenen Ortschaft Grasleben über die Ortschaften Mariental, Bad Helmstedt, Helmstedt, Neu-Büddenstedt, Offleben und Schöningen bis an den Ortsrand der Gemeinde Söllingen im Süden des Landkreises Helmstedt.

Örtliche Zuständigkeit (Anfang 1950)

Anfang der 1950er Jahre (bis zur Auflösung des ZKom Schöningen im Jahr 1972) endete der örtliche Zuständigkeitsbereich des ZKom Helmstedt südlich von Helmstedt. Der seinerzeit als Zollgrenzkommissariat bezeichneten Dienststelle waren die Grenzaufsichtsstellen (GASt'en) Heidwinkel, Mariental, Brunnental, Helmstedt-Nord, Helmstedt-Süd und Runstedt nachgeordnet. Nachdem die Ortschaft Runstedt dem Kohletagebau weichen musste, wurde die dortige GASt an den Südrand von Helmstedt in den Elzweg verlegt und erhielt die Bezeichnung "GASt Helmstedt-Elzweg". Neben den genannten sechs "Gelände-GASt'en" gab es seinerzeit zudem die "GASt für übergreifende Aufgaben und Kurierdienste".

Vorgesetzte / Geschäftszimmer

Für die ordnungsgemäße Dienstverrichtung hatten insb. mit Vorgesetztenaufgaben betraute Beamte Sorge zu tragen. Vorgesetzte waren:

Zollkommissar

Die Funktion „Zollkommissar“ wurde von Beamten des gehobenen Dienstes (Amtsbezeichnungen: Zolloberinspektor [Besoldungsgruppe (Bes.-Gr.) A 10] oder Zollamtmann [Bes.-Gr. A 11]) wahrgenommen. Der Zollkommissar

  • trug die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben in seinem Bezirk,

  • regelte den Einsatz der Beamten,

  • erstellte einen Rahmendienstplan, in dem die zu überwachenden Grenzabschnitte, die jeweiligen Besetzungszeiten und die Sonderdienste festzulegen waren,

  • hatte sich um das Wohl der ihm unterstellten Beamten zu kümmern,

  • förderte die Aus- und Fortbildung der Beamten seines Bezirks,

  • hatte – soweit es der Dienst erforderte – Kontakt zu anderen Behörden, Dienststellen und anderen Organisationen aufzunehmen und zu halten.

Er war im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen in den entsprechenden Gremien Berichterstatter und hatte damit Einfluss auf das berufliche Fortkommen der dem Zollkommissariat angehörenden Beamten.

Der Zollkommissar war Dienstvorgesetzter für die ihm unterstellten Beamten und konnte (dienstliche) Verfehlungen mit einer Disziplinarmaßnahme (Verweis, Bußgeld) sanktionieren. Kürzungen der Dienstbezüge, Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahmen waren dem Vorsteher des Hauptzollamts oder dem Oberfinanzpräsidenten als weitere Dienstvorgesetzte vorbehalten.

Ständiger Vertreter des Zollkommissars (VZKom)

Die Funktion „VZKom“ wurde ebenfalls von einem Beamten des gehobenen Dienstes (Amtsbezeichnungen: Zollinspektor [Bes.-Gr. A 9] oder Zolloberinspektor [Bes.-Gr. A 10]) wahrgenommen.

Der ständige Vertreter hatte den Zollkommissar bei seinen Dienstverrichtungen zu unterstützen. Ihm oblag insbesondere die Abwicklung des Bürodienstes. Er war jedoch möglichst vielseitig, auch im Außendienst, zu verwenden.

Beamter zur besonderen Verwendung (BzbV)

Zur Unterstützung des Zollkommissars bei der Dienstaufsicht und im Außendienst waren im Zollkommissariat Helmstedt zwei Beamte des mittleren Dienstes (Amtsbezeichnung: Zollhauptsekretär [Bes.-Gr. A 8]) zuständig. Die BzbV waren auch für die Verwaltung der Ausrüstungsgegenstände und deren ordnungsgemäßen Instandhaltung verantwortlich.

Zollhundelehrwart

Der Zollhundelehrwart (Amtsbezeichnung: Zollhauptsekretär [Bes.-Gr. A 8]) hatte den Zollkommissar in Fragen des Zollhundewesens zu unterstützen. Er war insbesondere auch für den Ankauf und die Ausbildung der Zollhunde im Bezirk des Zollkommissariats zuständig.

Geschäftszimmer

Das mit einem Beamten (Zollobersekretär) und einer Verwaltungsangestellten besetzte Geschäftszimmer war u. a. für die Abwicklung des dienstlichen Schriftverkehrs und die Unterstützung der Funktionsbeamten zuständig.

Grenzaufsichtsstellen (GASt'en)

Creative Commens-Lizenz CC BY-NC-ND, Nds. Landesarchiv – Abt. Wolfenbüttel, Archivsignatur: 5 Bund Zg. 25/2008 Nr. 15

Für die Überwachung des etwa 50 km langen Grenzabschnitts durch bzw. entlang des Lappwaldes, des Helmstedter Braunkohlereviers bis hin zum Großen Bruch im Süden waren ab Mitte der 1970er Jahre zehn mit bis zu acht Beamten besetzte GASt’en zuständig.

Zum Foto: Reste eines im Jahr 1945 ausgebrannten Busses in der Nähe der späteren Grenzkontrollstelle Helmstedt-Autobahn, der seinerzeit die alte Reichsstraße 1 (von Aachen über Berlin nach Königsberg) versperrte. Reste des Wracks wurden erst nach der Grenzöffnung beseitigt. Weiterführende Informationen sind im Zonengrenz-Museum Helmstedt verfügbar.

Creative Commens-Lizenz CC BY-NC-ND, Nds. Landesarchiv – Abt. Wolfenbüttel, Archivsignatur: 5 Bund Zg. 25/2008 Nr. 15

GASt'en (mot) Mariental-Horst und Brunnental

Blick aus westlicher Richtung auf die Ortschaft Weferlingen

Die GASt (mot) Mariental-Horst war als nördlichste GASt etwa 15 km vom ZKom Helmstedt entfernt. Im Zuständigkeitsbezirk der GASt lag die Ortschaft Grasleben sowie Teile des Lappwaldes.

Postierungspunkte waren:

die durch den Grenzverlauf gesperrte Verbindungsstraße Grasleben - Weferlingen (Magdeburger Straße in Grasleben), Kippenweg, Sandberg (Sandwerke Grasleben), Hungerberg, Grenzknick Mariental (im Lappwald), Weferlinger Straße, Grenzknick Rote Riede, Gasschieber, Walbecker Straße.

Die GASt Mariental-Horst fungierte als „Ausbildungs-GASt“ für Zollanwärter im Bezirk des ZKom Helmstedt.

Angehörige der britischen Militärpolizei (Military Police - MP) werden durch den British Frontier Service (BFS) im Bezirk der GASt Mariental-Horst in die Grenzlage eingewiesen. (Fotos: Konrad Hamann, Hannover, Aufnahmen aus Mitte der 1960er Jahre).


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An den Bezirk der GASt (mot) Mariental-Horst schloss sich in südlicher Richtung der Zuständigkeitsbezirk der GASt Brunnental mit folgenden Postierungspunkten im Lappwald an:

Schwanefelder Weg, Rabenbäume, Grenzknick Brunnental, Beendorfer Straße, Meseckenheide, Grenzknick Harbker Berg.

Zwischen den Ortschaften Bad Helmstedt (Brunnental) und Beendorf ist zur Erinnerung ein etwa 1 km langer Grenzlehrpfad eingerichtet worden. Informationen zum Grenzlehrpfad Helmstedt - Beendorf können der Seite Grenzdenkmäler entnommen werden.

GASt’en (mot) Helmstedt I und II

Magdeburger Warte

Die Dienstverrichtung im Zuständigkeitsbezirk der GASt’en war auch durch die Autobahn-/Zug-Transitstrecke Hannover - Berlin, den seinerzeit unmittelbar in Grenznähe gelegenen Amtsplatz der Grenzkontrollstelle (GKSt) Helmstedt-Autobahn und die räumliche Nähe zur DDR-Grenzübergangsstelle (GÜSt) Marienborn geprägt.

Postierungspunkte waren:

Grenzknick Harbker Berg, Grenzknick Clarabadweg, Ausgebrannter Bus, Umgebung des Grenzübergangs Helmstedt - Marienborn, Magdeburger Warte, Umgebung der Transit-Bahnstrecke Hannover - Berlin, Harbker Weg (B 245).

GASt (mot) Helmstedt III

Gedenkstein bei Helmstedt

Die bis zu 30 Beamten der im Jahr 1976 eingerichteten Dienststelle (bis 1977: GASt (mot) Helmstedt III [Sondergruppe]) hatten im gesamten Bezirk des ZKom Helmstedt Grenzaufsichtsdienst zu verrichten. Primär waren sie jedoch bei den Grenzkontrollstellen Helmstedt-Autobahn und Helmstedt-Bahnhof im Einsatz.

Mit der Einrichtung der Dienststelle wurde insbesondere auf das erheblich gestiegene Aufkommen des Personen- und Güterverkehrs über die Grenzkontrollstellen im Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig reagiert.

Zum Foto: Knollenquarzit mit Spruchband "Wiedervereinigung 1990"; Aufschrift auf der Steintafel: Allhier in heimatlichen Sanden / Vor Millionen Jahren einst entstanden, / Sei Mahner er uns allezeit / Für Freiheit, Recht und Einigkeit.

GASt F (Sprechfunkzentrale)

Die GASt F (Sprechfunkzentrale, früher Funkleitstelle) war mit Einsatzzentralen der Polizei vergleichbar. Vorrangige Aufgabe der GASt F Helmstedt (Rufname: Bogen 21) war, den Funkbetrieb innerhalb des ZKom Helmstedt und des Bezirks des ZKom Wahrstedt sowie mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere dem Bundesgrenzschutz und der Landespolizei, zu führen.

In diesem Zusammenhang hatte sie An- und Abmeldungen der aus- und einrückenden Streifen des Grenzaufsichtsdienstes sowie Meldungen der Streifen über besondere Ereignisse aufzunehmen. Wurden Personen oder Kraftfahrzeuge von den Beamten des Grenzaufsichtsdienstes überprüft, wurde die GASt F angesprochen, um den Fahndungsbestand zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Weiterhin hatte sie erforderlichenfalls die im Dienst befindlichen Streifen zu koordinieren. Wenn es die Lage erforderte, wurden von der GASt F im dienstfrei befindliche Beamte zur Unterstützung angefordert.

Von der Sprechfunkzentrale waren morgendliche Lagemeldungen für das Hauptzollamt zu erstellen und zu übermitteln.

Ferner war die GASt F Helmstedt Fernschreibleitstelle und hatte in dieser Funktion den Fernschreibbetrieb in ihrem Zuständigkeitsbereich zu führen.

Die Beamten der GASt F hatten monatlich in einem festgelegten Umfang Streifen- und Postierungsdienst im Bezirk des ZKom Helmstedt zu verrichten, auch um die örtlichen Gegebenheiten des Bezirks aus eigener Anschauung beurteilen zu können.

GASt'en S Helmstedt I und II (S-Trupp)

GASt'en S wurden in erster Linie für intensive Kontrollen im grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr, insbesondere zur Verhütung, Verhinderung und Aufdeckung des Schmuggels von Rauschgift (Betäubungsmitteln) und Waffen eingesetzt.

Gründungsdaten

Im Bezirk des ZKom Helmstedt wurde ein Sondertrupp zum 1. Juli 1972 eingerichtet. Die Umbenennung dieser Organisationseinheit in "GASt S Helmstedt" erfolgte zum 1. Juni 1977. Zum 1. August 1977 wurde die GASt S Helmstedt II eingerichtet.

Schulung und Rauschgiftspürhunde

Schutz- und Rauschgiftspürhund "Jim"

Damit die Beamten ihre Aufgaben wirksam erfüllen konnten, wurden sie besonders in der Durchsuchung von Fahrzeugen (Lkw, Pkw, Flugzeugen, Eisenbahnwaggons und Schiffen) geschult. Außerdem haben sie an Lehrgängen zur Vernehmung von z. B. Beschuldigten und Zeugen teilgenommen.

Mehrere Beamte der GASt'en S haben ausgebildete Rausgiftspürhunde geführt, die zur Suche nach Rauschgift (Marihuana, Haschisch und Heroin) in Beförderungsmitteln und Gepäckstücken, aber auch im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen und Kontrollen bei Postzollämtern eingesetzt wurden. Die Ausbildung zum Rauschgiftspürhund erfolgte bei der Zollhundeschule Bleckede.

Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels

Amtsgericht Helmstedt

Einsätze bei den Grenzkontrollstellen Helmstedt-Autobahn und Helmstedt-Bahnhof führten vorwiegend bei Reisenden im Transitverkehr zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland zur Feststellung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegen die mit Betäubungsmitteln festgestellten Personen waren von den Beamten der GASt'en S strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten und aufgefundene Beweismittel sicherzustellen. Weiterhin war den Beschuldigten in Vernehmungen Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Die gefertigte Ermittlungsakte war dem Hauptzollamt (anfangs auch noch zur Festsetzung der auf die beschlagnahmten und ermittelten Rauschgiftmengen zu erhebenden Steuern) und dem Zollfahndungsamt Hannover zu übersenden.

Bekämpfung des Schmuggels mit hochsteuerbaren Waren

Zur Bekämpfung des Schmuggels mit hochsteuerbaren Waren (insb. Zigaretten und Alkohol) haben die Beamten des S-Trupps in unregelmäßigen Zeitabständen auch bei der GKSt Rühen am Mittellandkanal Dienst verrichtet.

In den 1980er Jahre führten hier Kontroll- und Observationsmaßnahmen mehrfach zur Feststellung größerer Mengen geschmuggelter Zigaretten sowie von Trinkbranntwein (Wodka), die als "undeklarierte Beiladung" auf in Polen registrierten Binnenschiffen in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelt werden sollten / wurden, um sie hier auf dem Schwarzmarkt mit Gewinnabsicht zu veräußern.

Während die Schmuggler wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) oder wegen banden- und gewerbsmäßigem Schmuggel (§ 373 Abgabenordnung) angeklagt wurden, hatten sich die bei der Übernahme des Schmuggelguts festgestellten Abnehmer der Schmuggelware wegen des Vorwurfs der Steuerhehlerei (§ 374 Abgabenordnung) zu verantworten. Als Steuerhehler hafteten sie für die entstandenen Eingangsabgaben.

Übernahme der Ermittlungen durch Beamte des Zollfahndungsdienstes

Schmuggelfälle, die wegen der aufgefundenen Rauschgiftmenge bzw. der Menge hochsteuerbarer Waren (insb. Zigaretten und Alkohol) zur Festnahme der festgestellten Personen führten, hat das Zollfahndungsamt Hannover regelmäßig zeitnah am Tag der Feststellung übernommen und die erste Vernehmung der Beschuldigten durchgeführt. Von den Beamten des Zollfahndungsamts wurden erforderlichenfalls weitergehende Ermittlungen (z. B. unter Beteiligung des für den Wohnort der Beschuldigten zuständigen Zollfahndungsamts) veranlasst und durchgeführt. Beschuldigte wurden dem Haftrichter vorgeführt, wenn Haftgründe vorlagen. Nach Abschluss der Ermittlungen war ein Schlussbericht zu erstellen, der zusammen mit der Ermittlungsakte der sachleitenden Staatsanwaltschaft vorzulegen war.

Die Beamten der GASt'en S waren in gerichtsanhängigen Verfahren häufig als Zeugen vor Gericht geladen.

Schwerpunktkontrollen

Nicht zuletzt haben die Beamten der GASt'en S immer wieder auch an Schwerpunktkontrollen (z. B. auf dem Flughafen Hannover, insbesondere aber bei den Grenzkontrollstellen Helmstedt-Autobahn und Helmstedt-Bahnhof) mitgewirkt.

Zum Foto: Beamte des S-Trupps (mit Schutz- und Rauschgiftspürhund "Asto") unterstützen die Grenzschutzstelle Helmstedt-Autobahn bei Kontrollmaßnahmen im Vorfeld des Besuchs des 40. Präsident der USA, Ronald Reagan, im Juni 1982.

GASt'en (mot) Büddenstedt und Offleben

Der Bezirk der in der Gemeinde Neu-Büddenstedt eingerichteten Grenzaufsichtsstelle war geprägt durch ausgekohlte Tagebaue. Folgende Postierungspunkte waren zu bestreifen:

Südspitze Glüsig, Umspannwerk Helmstedt, Runstedter Straße / Büddenstedt, Bahnüberführung Hornhof, Eingang Grube Wulfersdorf, Betriebsstätte Wulfersdorfer Tagebau.

Zum Foto: Lappwaldsee, der aus den ehemaligen Tagebauen Helmstedt und Wulfersdorf entsteht.

Der Dienstraum der GASt (mot) Offleben befand sich in der Gemeinde Offleben in Grenznähe. So konnte der Postierungspunkt „Barneberger Straße“ in Offleben beispielsweise nach Verlassen der Dienststelle zu Fuß in weniger als 5 Minuten angelaufen werden. Weitere Postierungspunkte waren:

Harpker Weg (B 245), Grenzknick Wirpketal, Alte Mühle Hohnsleben, Gasthaus Ernst (an der Verbindungsstraße nach Hohnsleben gelegen), Herrenwiesenberg, Reinsdorfer See, Bahnlinie Offleben, Gartenkolonie Oesterlinge (in Offleben), Grenzknick Westteich, Grenzknick Mißaue.

In Offleben ist heute ein als Grenzwanderung bezeichneter Weg ausgeschildert, der sowohl durch den Ort als auch ein längeres Stück auf dem Kolonnenweg entlangführt. An mehreren Punkten sind Tafeln aufgestellt, denen Informationen u. a. zur Grenze und zu einem Grenzzwischenfall entnommen werden können.

GASt’en (mot) Schöningen I und II

Die Grenze im Raum Schöningen verlief in weiten Teilen parallel zum Bach „Schöninger Aue“.

Regelmäßiger Postierungspunkt war wegen der Lage gegenüber der auf DDR-Gebiet liegenden Ortschaft Hötensleben die Umgebung der ehemaligen Gaststätte "Fährturm", zumal hier auf der Brücke über die "Schöninger Aue" (vor dem Metallgitterzaun) immer wieder Grenzaufklärer der Grenztruppen der DDR im Einsatz waren. Weitere Postierungspunkte waren:

Eisenbahnbrücke bei Hötensleben, Nachtwiesenweg, Mückenwinkel, Twieflinger Tiefenbach, Grenzknick Söllingen, Strohpresse (ehemals am Ortsrand von Söllingen auf der heutigen Verbindungsstraße zwischen Söllingen und Ohrsleben).

Zollkommissariat Schöningen

Die GASt’en Schöningen I und II (Dienstraum in der Straße Negenborntrift / Ecke Kannenstieg) waren ursprünglich Dienststellen des am 30. Juni 1972 aufgelösten ZKom Schöningen. Zum ZKom Schöningen gehörten zudem die GASt (Fuß) Schöningen-Süd sowie die GASt’en (mot) Büddenstedt und Offleben.

Fotos: Konrad Hamann, Hannover (Aufnahme aus Mitte der 1960er Jahre), Blick über die gesperrte Aue-Brücke auf die Grenzanlagen vor Hötensleben

Blick über die Grenze in Richtung Hötensleben zu Zeiten des ZKom Schöningen
Einbruch in Diensträume des Zolls

Besonderes Medieninteresse für den „Zoll in Schöningen“ hatte seinerzeit ein Einbruch in die Diensträume der GASt'en Schöningen in der Marienstraße hervorgerufen. Dabei wurden am 15. April 1974 (Ostermontag) zwischen 2 und 3 Uhr morgens acht Maschinenpistolen des Typs Heckler & Koch gestohlen.

Der Einbrecher soll den Tipp über die Lagerung der Waffen von einem ehemals im Raum Schöningen beschäftigten Zollbeamten erhalten haben. Die Tat konnte aufgeklärt und abgeurteilt werden.

Zollbeamte berichteten, dass sie am Tag nach dem Einbruch von Soldaten der DDR-Grenztruppe auf den Waffenraub angesprochen worden sind. Diese Kontaktaufnahme war bemerkenswert, weil die Soldaten befehlsgemäß gegenüber den Beamten des Zolls und des Bundesgrenzschutzes äußerst distanziert auftraten und selbst den erbotenen Tagesgruß grundsätzlich nicht erwiderten.

Grenzaufsichtsbeamte

In den GASt'en waren im mittleren Zolldienst eingestellte Beamte (Zollassistenten [Bes.-Gr. A 5] und Zollsekretäre [Bes.-Gr. A 6]) eingesetzt, deren unmittelbare Vorgesetzte "aufsichtsführende Beamte" (aB) waren.

Die aB (Amtsbezeichnung: Zollobersekretär [Bes.-Gr. A 7]) hatten darauf zu achten, dass die Beamten der GASt ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten. Sie wirkten bei der Aufstellung des Rahmendienstplans für das Zollkommissariat mit und erstellten den Einzeldienstplan für die jeweilige GASt. Der aB hatte den zu verrichtenden Dienst im Dienstbuch vorzuschreiben (Dienstbeginn / Dienstende, ggf. Streifenweg und Postierungspunkte, mitzuführende Ausrüstung).

Den dienstlichen Anordnungen des aB hatten die Beamten der GASt Folge zu leisten.

Verrichteten mehrere Beamte gemeinsam Dienst, war ein Beamter als Streifenführer zu bestimmen, der im Rahmen der bestehenden Dienstanordnungen zu regeln hatte, wie der gemeinsame Dienst zu verrichten war. War ein Streifenführer nicht bestimmt worden oder war er (z. B. aufgrund einer Erkrankung) ausgefallen, war der anwesende dienstälteste, bei gleichem Dienstalter der lebensälteste Beamte der höchsten Besoldungsgruppe Streifenführer.

Anfang der 1980er Jahre konnten Dienstposten mit der Funktion "Streifenführer" in der Besoldungsgruppe A 7 eingerichtet werden. Damit konnten neben dem aB und dessen Vertreter weitere Beamte im Grenzaufsichtsdienst zum Zollobersekretär befördert werden.

Aus- und Fortbildung

Blick auf die Zollschule Velen (Aufnahme aus Anfang der 1950er Jahre)

Der theoretische Teil der einjährigen Ausbildung der Beamten des mittleren Dienstes erfolgte an den Zollschulen Bad Gandersheim (Harz) und / oder Velen (NRW). Hier wurden den Zollanwärtern bspw. Kenntnisse des Zoll- und Grenzpolizeirechts und der waffenlosen Selbstverteidigung vermittelt sowie der sichere Umgang mit den Dienstwaffen eingeübt.

Blick auf die ehemalige Zollschule Bad Gandersheim

Der etwa den Zeitraum von sechs Monaten umfassende Teil der praktischen Ausbildung wurde von Beamten sogenannter Ausbildungs-GASt'en übernommen. Die erworbenen Kenntnisse waren in einer Laufbahnprüfung nachzuweisen.

Wechsel in den Binnenzolldienst / Aufstieg

Wurde ein Wechsel in den Binnenzolldienst angestrebt, waren für die Dienstverrichtung bei einem Zoll-/Hauptzollamt erforderliche Lehrgänge an den Zollschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der Bundesfinanzverwaltung zu absolvieren.

Für geeignete Beamte mit einer überdurchschnittlich guten Beurteilung bestand die Möglichkeit, beim Bildungszentrum in Sigmaringen (später beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster) und einem Ausbildungs-Hauptzollamt (für den praktischen Teil der Ausbildung) die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Bundeszollverwaltung zu durchlaufen. Die Zulassung zum "Aufstieg" wurde erteilt, wenn ein bei der Oberfinanzdirektion durchgeführtes Auswahlverfahren bestanden wurde.

Bildungszentrum Sigmaringen

Die 3-jährige Ausbildung war mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abzuschließen. Zu den geprüften Studienfächern des schriftlichen Teils gehörten: Abgabenrecht, Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, Betriebliches Rechnungswesen, Verbrauchsteuer- und Monopolrecht sowie Zolltarif. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung wurde u. a. erteilt, wenn in drei oder mehr schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens die Note "ausreichend" erreicht worden ist.

Ab 1986 wurden den "Aufstiegsbeamten" aufgrund der beim Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Sigmaringen erfolgreich abgelegten Aufstiegsprüfung für den gehobenen Dienst in der Bundesverwaltung - Studiengang: Zolldienst - (auch nachträglich) von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung der Diplomgrad DIPLOM-FINANZWIRT (Dipl.-Finanzw.) als staatliche Bezeichnung verliehen.

Gehalt

Ein unverheirateter Zollanwärter im Alter von 18 Jahren hat im Jahr 1975 einen Unterhaltszuschuss in Höhe von monatlich 718 DM (umgerechnet rund 367 Euro) erhalten.

Nach bestandener Laufbahnprüfung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf betrug das Grundgehalt eines unverheirateten Zollassistenten z. A. (zur Anstellung) 897,26 DM (umgerechnet rund 459 €). Zusätzlich zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 5 wurde ein Ortszuschlag in Höhe von 394,16 DM und eine Polizeizulage in Höhe von anfangs 60 DM (später 120 DM) gewährt. Von vorstehenden Beträgen wurden Lohnsteuer sowie ggf. Kirchensteuer abgeführt. Weiterhin wurden Beiträge für die Zollkleiderkammer (für die Beschaffung der Dienstkleidung) einbehalten.

Wehrpflicht

Die im Grenzaufsichtsdienst bei den Zollkommissariaten eingesetzten Beamten unterlagen der Wehrpflicht. Das bedeutete, dass sie grundsätzlich den 15-monatigen Grundwehrdienst (davor 18 Monate) bei der Bundeswehr abzuleisten und ihren Lebensunterhalt - wie Angehörige anderer Berufsgruppen auch - im Wesentlichen von dem Wehrsold zu bestreiten hatten.

Von der Wehrpflicht waren Männer befreit, die sich z. B. für einen Zeitraum von 10 Jahren bei der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk (THW) verpflichtet hatten.

Mit Blick auf Beförderungen konnte sich die Ableistung des Grundwehrdienstes im Einzelfall negativ auswirken, weil der Beamte im Rahmen anstehender Regelbeurteilungen nach Vorschrift der Richtlinien für die Beurteilung der Beamten der Zollverwaltung (BRZV) nicht zu beurteilen war. Im Rahmen eines Vermerks gemäß Ziffer 10 Buchst. d) BRZV (s. Foto) wurde befunden, dass der Beamte für eine Beförderung nicht geeignet war.

Anzumerken ist, dass in den 1960er Jahren wohl erwogen worden ist, dem Zollgrenzdienst den Kombattantenstatus zuzuerkennen (s. Stenografischer Bericht zur 106. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Januar 1964). Damit wäre der Zollgrenzdienst mit Beginn eines bewaffneten Konflikts "Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland" geworden. Die Überlegungen dürften von dem Gedanken geleitet gewesen sein, die Beamten des Zollgrenzdienstes im Fall eines bewaffneten Konfliktes völkerrechtlich vor einer Behandlung als "Freischärler" zu schützen.

Dem Bundesgrenzschutz, dessen Angehörige nicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr herangezogen wurden, wurde der Kombattantenstatus im Jahr 1965 zuerkannt. Erst im Jahr 1994 wurde dieser Status aufgehoben.

Residenzpflicht

Für die Beamten des ZKom Helmstedt bestand zumindest noch in den 1970er Jahren Residenzpflicht. Das bedeutete, dass die Beamten ihren Wohnort in räumlicher Nähe zu ihrer Dienststelle zu wählen hatten. Ausnahmen hiervon bedurften der Genehmigung. Somit hatten die Beamten (zumindest ihren Zweitwohnsitz) in der Regel am oder in der Nähe ihrer Dienststelle, d. h. in Ortschaften im strukturschwachen „Zonenrandgebiet“, zu nehmen.

Von den Bediensteten des Zollkommissariats wurden u. a. Wohnungen angemietet, die Anfang der 1960er Jahre mit Bundesmitteln gebaut und im Bestand der damaligen Bundesvermögensverwaltung waren.

In Helmstedt konnten solche Wohnungen bspw. in der Raabestraße, in Schöningen in der Straße "Negenborntrift" angemietet werden.

Benachbarte Dienststellen

Zollkommissariate Wahrstedt und Hornburg

Benachbarte Dienststelle des ZKom Helmstedt für die Überwachung des sich im Norden anschließenden Grenzabschnitts war das ZKom Wahrstedt. Regelmäßiger Postierungspunkt war die Aller-Brücke zwischen Büstedt und Oebisfelde (Sachsen-Anhalt).

Für die Überwachung des Nachbarbezirks im Süden war das ZKom Hornburg zuständig.

Zum Foto: Ehemaliges Dienstgebäude des Zollkommissariats Wahrstedt (Creative Commens-Lizenz CC BY-NC-ND Nds. Landesarchiv – Abt. Wolfenbüttel, Archivsignatur: 5 Bund Zg. 25/2008 Nr. 13)

Beamter des Zollgrenzdienstes im Bezirk des ZKom Hornburg

Bundesgrenzschutz

Im Bundesgrenzschutz (BGS; heute: Bundespolizei) oblag die Zuständigkeit für den Grenzabschnitt des ZKom Helmstedt der Grenzschutzabteilung (GSA) Braunschweig.

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