Wie kam es zur Einrichtung des Zollgrenzdienstes?

(Creative Commens-Lizenz CC BY-NC-ND Nds. Landesarchiv – Abt. Wolfenbüttel, Archivsignatur 5 Bund Zg. 2010/005 Nr. 4)

Die Einrichtung des Zollgrenzdienstes ist auf das vor der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom Wirtschaftsrat beschlossene „Gesetz über die Zolleitstelle und den Zollgrenzdienst“ vom 11. April 1949 zurückzuführen.

Der Zolleitstelle oblag es nach diesem Gesetz, die einheitliche und sachgemäße Durchführung der Zoll-, Monopol- und Verbrauchsteuergesetze im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (= Teil Deutschlands, der nach dem Zweiten Weltkrieg der US-amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht unterstellt war) zu sichern.

Die Bewachung der Zoll-, Wirtschafts- und Devisengrenzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes war Aufgabe der Verwaltung für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, wobei die oberste Leitung der Grenzbewachung der Zolleitstelle oblag, die sich zur Durchführung ihrer Aufgaben des Zollgrenzdienstes zu bedienen hatte.

Der Zolleitstelle wurde durch § 4 des o. a. Gesetzes die Einrichtung des Zollgrenzdienstes übertragen.

Die Angehörigen des Zollgrenzdienstes hatten bei Ausübung ihres Dienstes die Befugnisse des bisherigen Zollgrenzschutzes aus dem Zollgesetz vom 20. März 1939 und der Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 in den bei Erlass des Gesetzes vom 11. April 1949 geltenden Fassungen.

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