Grenzaufsichtsdienst, Schmuggelbekämpfung, MZVE

Vorbemerkung:

Foto: Zolljahresbericht 1990, Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen

Neben der Grenzaufsicht hatten die Beamten des Zollkommissariats Helmstedt die Grenzkontrollstellen Helmstedt-Autobahn und Helmstedt-Bahnhof bei der Abfertigung des Reise- und Warenverkehrs über die innerdeutsche Grenze zu unterstützen. Weiterhin waren sie für die Schmuggelbekämpfung (auch bei der Grenzkontrollstelle Rühen am Mittellandkanal) zuständig, haben an Schwerpunktmaßnahmen (auch des Bundesgrenzschutzes) mitgewirkt und im Rahmen der Amtshilfe Polizeidienststellen des Landes unterstützt.

Dieser Seite sind im Schwerpunkt Informationen zu den in der Überschrift genannten Aufgabenbereichen zu entnehmen.

Grenzaufsichtsdienst

Kragenspiegel (Offizier), Ärmelband

Auf dem Gebiet der DDR wurde die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland durch Angehörige der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee (NVA), später Grenztruppen der DDR, gesichert und überwacht.

Mit den auf Befehlen beruhenden militärisch angelegten Sicherungsmaßnahmen sollte insbesondere die Flucht von Menschen aus der DDR auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verhindert werden.

Dem vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Zolljahresbericht 1986 ist unter dem Abschnitt "Grenzaufsicht" zu entnehmen:

"Der Grenzaufsichtsdienst an der 5 595 km langen Grenze - davon 1 540 km Grenze zur DDR und zu Berlin (Ost) - soll verhindern, daß Personen und Waren die "grüne Grenze" außerhalb der Grenzübergänge unkontrolliert passieren. Dabei nimmt er im Auftrag des Bundesministers des Innern auch grenzpolizeiliche Aufgaben wahr, wie z. B. die Fahndung nach terroristischen Gewalttätern und anderen gesuchten Personen.

An der Grenze zur DDR, zu Berlin (Ost) und zur CSSR ist der Grenzaufsichtsdienst ebenfalls im Einsatz. Hier wurden 1986 rd. 150 000 Streifen verrichtet und etwa 170 000 Besucher über die besonderen Grenzverhältnisse sowie über die Gefahren informiert, die mit einer Grenzüberschreitung verbunden sein können. (..)."

Für den Zollgrenzdienst / Grenzaufsichtsdienst waren Aufgaben und Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung der Zonengrenze / innerdeutschen Grenze im Wesentlichen in zwei Rechtsvorschriften geregelt, nämlich in der / in dem:

- Interzonenüberwachungsverordnung (IZÜVO) vom 9. Juli 1951

Nach dieser Vorschrift war das Verbringen von Vermögenswerten (Waren, Zahlungsmittel und Wertpapiere) in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet im Verkehr mit der sowjetisch besetzten Zone und dem Ostsektor von Berlin durch Zollbehörden zu überwachen.

Die Überwachung des Verkehrs mit Vermögenswerten bestand in der Abfertigung der Vermögenswerte an den Übergangsstellen (Grenzkontrollstellen). Außerdem war die Zonengrenze außerhalb der Übergangsstellen zu überwachen.

Hinweisschild Zonengrenze

In § 4 Abs. 3 der IZÜVO wurde bestimmt, dass die Zonengrenze durch den Zollgrenzdienst zu überwachen war.

Weiterhin wurde normiert: "Ein Gebiet längs der Zonengrenze in einer Tiefe bis zu höchstens 10 km wird zum Zonengrenzbezirk bestimmt."

Im Zonengrenzbezirk durften die Bediensteten der Zollbehörden z. B. jederzeit Grundstücke im Dienst betreten, ausgenommen waren Gebäude und solche umschlossenen Grundstücke, die mit Gebäuden unmittelbar verbunden waren.

Jedermann hatte auf Anruf der Bediensteten der Zollbehörden zu halten, sich über seine Person auszuweisen, die Überholung (Kontrolle) von Packstücken, Behältnissen, Tieren und Fahrzeugen, auch die körperliche Durchsuchung zu dulden.

Männliche Personen konnten an Ort und Stelle abgetastet werden, wenn der dringende Verdacht bestand, dass sie Waffen am Körper verborgen hielten.

Innerhalb eines Geländestreifens von 100 Metern, in Orten mit geschlossener Bauweise von 50 Metern längs der Zonengrenze mussten Grundstückseigentümer/-besitzer dulden, dass die Zollbehörden zur Verhinderung unerlaubten Warenverkehrs über die Zonengrenze Anlagen wie Sperren und Hindernisse, außerdem Schutzhütten, Unterstände und dergleichen errichteten.

Zum Foto: Die Schutzhütte stand zwischen Reinsdorf und Hohnsleben (Fotografiert Ende der 1990er Jahre).

Durch die spätestens ab den 1960er Jahren vom DDR-Regime veranlassten verschärften Grenzsicherungsmaßnahmen (Stichwort: Metallgitterzaun (MGZ), Verlegung von Minen entlang des MGZ, Hundelaufanlagen, Anbringung von Selbstschussanlagen) war eine Verbringung von Waren über die "grüne Grenze" kaum mehr möglich.

Dennoch ist anzunehmen, dass die permanente Präsenz des Zollgrenzdienstes an der Zonengrenze / innerdeutschen Grenze den sicherlich vom DDR-Regime zur Beschaffung von Devisen in Betracht gezogenen „staatlich organisierten Schmuggel“ (z. B. von hochprozentigem Alkohol) über die „grüne Grenze“ nicht hat Wirklichkeit werden lassen.

Die Interzonenüberwachungsverordnung war bis zum 31. Dezember 1991 gültig.

- Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG) i. V. m. der Verordnung über die Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung (BGSZollV)

Die Überwachung der innerdeutschen Grenze nach dem BGSG oblag federführend dem Bundesgrenzschutz (heute: Bundespolizei) als nachgeordnete Behörde des Bundesministers des Innern.

Die Übertragung bestimmter Aufgaben des BGS auf den Zoll war in einer Verordnung zu regeln. Nach der BGSZollV in der Fassung vom 25. März 1975 wurden der Zollverwaltung insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
  • Polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an bestimmten Grenzübergangsstellen (z. B. Grenzkontrollstelle Rühen am Mittellandkanal)

  • Polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs außerhalb der Grenzübergangsstellen

  • Beseitigung von Störungen und der Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern.

Bei der Ausübung dieser Aufgaben hatte die Zollverwaltung erforderliche Befugnisse des Bundesgrenzschutzes (z. B. Anhalterecht, Durchsuchung von Personen und Sachen, Sicherstellung von Sachen) sowie Befugnisse aus dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). 

Nach dem UZwG konnten Beamte des Zollgrenzdienstes im Grenzdienst (unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit!) bspw. Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchten.

Hinweis: Nach Abschluss des Grundlagenvertrags im Jahr 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde die Beschriftung der Warnschilder von "Zonengrenze" auf "Grenze" umgestellt.

Schmuggelbekämpfung

Zur Verhütung, Verhinderung und Aufdeckung des Schmuggels konnten (und können) Zollbeamte auf weitgehende Befugnisse zurückgreifen. So konnten z. B.

- Personen und Beförderungsmittel angehalten,

- Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel kontrolliert sowie

- Waren beschaut werden, um zu prüfen, ob die eingeführte Ware hinsichtlich Beschaffenheit, Menge, Gewicht und Wert mit der abgegebenen (Zoll-)Anmeldung übereinstimmten.

Zur Intensivierung der Schmuggelbekämpfung wurden bei den Grenzkontrollstellen Helmstedt-Autobahn und Helmstedt-Bahnhof auch auf der Grundlage vom Hauptzollamt Braunschweig-Ost erstellter Einsatzpläne Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

Nicht nur im Rahmen von Schwerpunktkontrollen wirkten Beamte des Zollkommissariats Helmstedt (insb. Beamte der GASt (mot) Helmstedt III und des S-Trupps) bei der Bekämpfung des Schmuggels mit.

Nachfolgend werden einige Einzelfälle dargestellt.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität / des Rauschgiftschmuggels

Beschlagnahme von 10 kg Heroin

Durch den Einsatz der Rauschgiftspürhunde "Hermes" und "Blacky" konnten Beamte der GASt'en S im März 1985 in einem von einem türkischen Staatsangehörigen gefahrenen Pkw (Peugeot 604) 10.233 Gramm Heroin auffinden und beschlagnahmen. Der Wert der in einem zwischen Tür und Kotflügel hergerichteten Versteck transportierten Drogen wurde seinerzeit mit 2,5 Millionen DM (umgerechnet rd. 1,3 Mio. €) angegeben. Gegen den damals in Berlin wohnhaften 28-Jährigen wurde wegen einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz Haftbefehl erlassen. Er war bis zum Aufgriff durch Beamte des Zollkommissariats Helmstedt mit Drogen polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten. Es war anzunehmen, dass der Mann die Drogen für eine Rauschgifthändlerorganisation transportierte.

880 Gramm Haschisch beschlagnahmt

Seine Reise im D-Zug 345 in Richtung Berlin musste ein 23-Jähriger am 26. Januar 1974 in Helmstedt unterbrechen, nachdem Beamte des S-Trupps bei ihm Haschisch im Wert von 7.000 DM festgestellt hatten. Der Reisende war von der Zollkontrolle auf der Strecke zwischen Braunschweig und Helmstedt derart überrascht, dass er die Frage der Beamten nach mitgeführtem Rauschgift wahrheitsgemäß beantwortete. Ermittelt werden konnte, dass der Tatverdächtige zuvor unkontrolliert aus den Niederlanden eingereist war, wo er drei Platten Haschisch gekauft hatte. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Hannover übernommen.

Rauschgift am Bahndamm durch Diensthund aufgespürt

Im Januar 1974 wurden Reisende eines Zugabteils im Abend-D-Zug von Berlin nach Köln von Beamten des S-Trupps gebeten, sich auszuweisen und nach anzumeldenden Waren sowie nach mitgeführten Betäubungsmitteln und Waffen befragt. Wohl aus Sorge davor, dass eine eingehende Überprüfung folgen könnte, warf ein in dem Abteil reisender Jugendlicher seine Geldbörse durch das geöffnete Abteilfenster hinaus. Weil Grund zu der Annahme bestand, dass der Jugendliche im Besitz von Betäubungsmitteln gewesen sein könnte, wurde er von den Beamten nach Ankunft in Braunschweig nach Helmstedt zurückgebracht und in Gewahrsam genommen.

Beamte des S-Trupps begaben sich noch in der Nacht zu der Abwurfstelle in der Nähe der zwischen Helmstedt und Braunschweig gelegenen Ortschaft Wolsdorf und suchten mit Rauschgiftspürhunden die Umgebung des Bahndamms ab. Die am nächsten Morgen fortgesetzte Suche führte dann zum Erfolg. Auf einem gepflügten Acker konnte die Geldbörse des Jugendlichen durch einen Rauschgiftspürhund festgestellt werden. Darin befanden sich Haschisch, LSD-Trips und eine geringe Menge Mescalin. Die weiteren Ermittlungen wurden daraufhin vom Zollfahndungsamt Hannover übernommen.

Verhütung und Bekämpfung des Schmuggels hochsteuerbarer Waren

Zigarettenschmuggel auf dem Mittellandkanal

Ein in Polen registriertes Frachtschiff, sollte, nachdem die Ladung (Kohle) bereits bei der Grenzkontrollstelle Rühen zollamtlich abgefertigt war, von Beamten der GASt S aufgrund eines Hinweises in der Nähe einer Schleuse durchsucht werden. Der Aufforderung, die Beamten an Bord zu lassen, kam die dreiköpfige Schiffsbesatzung nicht nach. Vielmehr wurden die Leinen losgemacht und der Motor gestartet, um sich der Kontrolle durch Flucht auf dem Mittellandkanal zu entziehen. Zwei von den Beamten in die Luft abgegebene Schüsse blieben unbeachtet.

Das polnische Binnenschiff konnte einige Zeit später durch die von der Sprechfunkzentrale des Zollkommissariats Helmstedt um Unterstützung gebetene Wasserschutzpolizei gestoppt werden. Bis dahin hat die Schiffsbesatzung jedoch mehr als 100.000 Zigaretten über Bord geworfen. Damit das Schmuggelgut sichergestellt werden konnte, wurde von der Sprechfunkzentrale die örtliche Feuerwehr um Unterstützung ersucht. Die Kräfte der Feuerwehr, die auch mit Booten angerückt waren, konnten sodann die noch nicht untergegangenen Zigaretten sichern.

Die Schiffsbesatzung wurde von den Beamten der GASt S festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, von dem Haftbefehl erlassen wurde.

Das Binnenschiff wurde bis zum Eintreffen einer neuen Crew von Beamten der GASt S durchgehend bewacht. Nach Ankunft im Bestimmungshafen in Salzgitter wurde das Schiff erneut durchsucht, um ggf. weiteres, unter der Ladung verstecktes Schmuggelgut aufzufinden.

Schmuggel anderer Waren

Undeklarierte Einfuhr von zum Verkauf bestimmter Ikonen

Beispielhafte Abbildung

Vereinzelt waren bei der Grenzkontrollstelle Helmstedt-Bahnhof Steuerstrafverfahren gegen mit Diplomatenpass reisende Staatsangehörige afrikanischer Länder einzuleiten, die bei der Einreise aus der Sowjetunion (hochwertige) "Ikonen" (Kult- und Heiligenbilder) mitführten, die sie auf Befragen nicht angemeldet hatten. Der als Grenzübertrittspapier vorgelegte Diplomatenpass konnte vor den Maßnahmen der Zollbeamten keinen Schutz (Immunität) bieten, weil die Diplomaten zwar in der UdSSR, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert waren.

..

RUSSISCHER KAVIAR

In der Vorweihnachtszeit des Jahres 1974 wurden bei der Grenzkontrollstelle Helmstedt-Autobahn zwei in einem Pkw "Opel Admiral" reisende Männer angehalten und kontrolliert. Bei der eingehenden Durchsuchung des großräumigen Pkw konnten Beamte des S-Trupps 20 Stangen polnische Zigaretten, sieben Flaschen rumänischen Sekt, 2 Flaschen Wodka und 77 Gläser à 113 Gramm russischen Kaviar auffinden. Für den Kaviar, der teilweise in der Sitzbank versteckt war, hatten die seit Jahren arbeitslosen Reisenden einen Kaufpreis in Höhe von 30 DM je Glas angegeben. Gegen die Männer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Andere Feststellungen

Diebstahl von Autoradios

Drei in Berlin wohnhafte männliche Personen wurden vor der Ausreise über die Grenzkontrollstelle Helmstedt-Autobahn von Beamten des S-Trupps angehalten, um eine Überprüfung der Personen und des Pkw nach Rauschgift und Waffen durchzuführen. Bei der Sichtung des Kofferraums wurden von den Zollbeamten 18 Autoradios mit Zubehör, mehrere Kassettenrecorder, Fotoapparate, ein Fernglas und Werkzeugtaschen mit Werkzeug festgestellt.

Da die Gegenstände im Wert von rund 10.000 DM offensichtlich aus Einbrüchen stammten, wurde die Kriminalpolizei eingeschaltet, die die Männer vorläufig festgenommen und das Diebesgut beschlagnahmt hat.

Es konnte von der Polizei ermittelt werden, dass die drei Berliner bereits einschlägig in Erscheinung getreten waren und die Ware vermutlich aus Einbrüchen im Raum Frankfurt stammte. Haftbefehl wurde seinerzeit jedoch nicht erlassen, weil die Einbrüche, aus denen die Waren stammten, in der Kürze der Zeit noch nicht ermittelt werden konnten.

Freiheitsstrafe wegen Hehlerei

Im Februar 1975 wurde ein in Braunschweig wohnhafter Mann vom Amtsgericht Helmstedt wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Zum Hintergrund: Der Mann war im Oktober 1974 aus Berlin kommend über die Grenzkontrollstelle Helmstedt-Autobahn in das Bundesgebiet eingereist. Hier wurde er von Beamten des S-Trupps kontrolliert. Während der Kontrolle versuchte der 25-Jährige, unbemerkt ein kleines Päckchen wegzuwerfen, was den Beamten jedoch nicht entgangen war. In dem von den Zollbeamten sichergestellten Päckchen konnten drei wertvolle Schmuckstücke festgestellt werden, die der Braunschweiger in einer Gaststätte in Berlin für 2.800 DM erworben haben wollte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte der Beschuldigte aus, dass er nicht sagen könne, woher die Schmuckstücke, deren Wert von einem Juwelier auf 8.500 DM (etwa 4.345 €) geschätzt worden sind, stammten.

Weitere Aufgaben

Beamte des Zollkommissariats Helmstedt kamen immer wieder überregional zum Einsatz.

Mobile Zollverstärkungseinheiten (MZVE)

Die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland war in den 1970er / 1980er Jahren maßgeblich durch Aktivitäten der Rote Armee Fraktion (RAF) und den von dieser Gruppe verübten terroristischen Anschlägen bestimmt.

Vor diesem Hintergrund und zur Intensivierung der Schmuggelbekämpfung wurden auch aus Beamten verschiedener Grenzaufsichtsstellen bestehende Einheiten des Zollkommissariats Helmstedt im Rahmen sogenannter MZVE (Mobile Zollverstärkungseinheiten) mit Fahrzeugen und Ausrüstung im rollierenden Verfahren für jeweils zwei Wochen zur Unterstützung der Zollkommissariate an den Grenzen zu den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich verlegt.

Unterstützt wurden durch Beamte des Zollkommissariats Helmstedt z. B. die (zwischenzeitlich ebenfalls aufgelösten) Zollkommissariate Heinsberg, Monschau und Kaldenkirchen.

Objektschutz

Am 20. September 1988 wurde mit einer Schrotflinte auf das Auto von Finanzstaatssekretär Hans Tietmeyer geschossen.

Dieser Anschlag dürfte dazu geführt haben, dass auch Beamte des Zollkommissariats Helmstedt in Dienstkleidung und mit Dienstwaffe Aufgaben des Objektschutzes an der Liegenschaft des Bundesministeriums der Finanzen in Bonn wahrzunehmen hatten.

Sonderdienste

Zudem hatten die Beamten an Sonderdiensten (Schießen, Sport und waffenlose Selbstverteidigung) teilzunehmen.

Für Hundeführer war die Teilnahme an Hundeübungen obligatorisch.

Startseite | Impressum | Datenschutz

2023 (c) www.zollkommissariat-helmstedt.de

Diese Webseite verwendet Cookies zur Optimierung der Webseitennutzung. Einzelheiten über die eingesetzten Cookies finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.