Zollkommissar (ZKom)
Die Funktion „Zollkommissar“ wurde von Beamten des gehobenen Dienstes (Amtsbezeichnungen: Zolloberinspektor [Besoldungsgruppe (Bes.-Gr.) A 10] oder Zollamtmann [Bes.-Gr. A 11]) wahrgenommen.
Der Zollkommissar
trug die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben in seinem Bezirk,
regelte den Einsatz der Beamten,
erstellte einen Rahmendienstplan, in dem die zu überwachenden Räume, die jeweiligen Besetzungszeiten und die Sonderdienste festzulegen waren,
hatte sich um das Wohl der ihm unterstellten Beamten zu kümmern,
förderte die Aus- und Fortbildung der Beamten seines Bezirks,
hatte – soweit es der Dienst erforderte – Kontakt zu anderen Behörden, Dienststellen und anderen Organisationen aufzunehmen und zu halten.
Er war im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen in den entsprechenden Gremien Berichterstatter und hatte damit Einfluss auf das berufliche Fortkommen der dem Zollkommissariat angehörenden Beamten.
Der Zollkommissar war Dienstvorgesetzter für die ihm unterstellten Beamten und konnte (dienstliche) Verfehlungen mit einer Disziplinarmaßnahme (Verweis, Bußgeld) sanktionieren. Kürzungen der Dienstbezüge, Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahmen waren dem Vorsteher des Hauptzollamts oder dem Oberfinanzpräsidenten als weitere Dienstvorgesetzte vorbehalten.
Ständiger Vertreter des Zollkommissars (VZKom)
Die Funktion „VZKom“ wurde ebenfalls von einem Beamten des gehobenen Dienstes (Amtsbezeichnungen: Zollinspektor [Bes.-Gr. A 9] oder Zolloberinspektor [Bes.-Gr. A 10]) wahrgenommen.
Der ständige Vertreter hatte den Zollkommissar bei seinen Dienstverrichtungen zu unterstützen. Ihm oblag insbesondere die Abwicklung des Bürodienstes. Er war jedoch möglichst vielseitig, auch im Außendienst, zu verwenden.
Beamter zur besonderen Verwendung (BzbV)
Zur Unterstützung des Zollkommissars bei der Dienstaufsicht und im Außendienst waren im Zollkommissariat Helmstedt zwei Beamte des mittleren Dienstes (Amtsbezeichnung: Zollhauptsekretär [Bes.-Gr. A 8]) zuständig. Die BzbV waren auch für die Verwaltung der Ausrüstungsgegenstände und deren ordnungsgemäßen Instandhaltung verantwortlich.